VEREINBARUNG GEM. ART. 15a B-VG
ÜBER DIE EINFÜHRUNG DER HALBTÄTIG KOSTENLOSEN UND VERPFLICHTENDEN FRÜHEN FÖRDERUNG
IN INSTITUTIONELLEN KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN
Jeweilige Fassungen
LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist